Table of Contents
Reformation Excerpte
Reinhard: Reichsreform und Reformation (Gebhardt)
Wirtschaft, Gesellschaft, Verfassung um 1500
§1 Grundlagen und Grundfragen
- Großfamilie Ausnahme in der Unterschicht, auch dort herrschte aus Platzmangel und dergleichen Klein-/Kernfamilie (4-6 Personen, in der Stadt eher weniger) vor, Großfamilie Phänomen der Oberschicht
- durch die Reformation verloren Frauen Möglichkeiten zur Selbstverwirklichung
- ständische Gesellschaft, auch nicht durch die Reformation aufgebrochen
§3 Städtische Welt
Stadt und Land
- Definition der Stadt über Stadtrecht unzureichend
- Irsigler: Siedlung relativer Größe mit verdichteter, gegliederter Bebauung, beruflich differenzierter und sozial geschichteter Bevölkerung und mehreren zentralen Funktionen politisch-herrschaftlich-militärischer, wirtschaftlicher und kultisch-kultureller Art für eine bestimmte Region
- Blaschke: 13 Merkmale, die aber so selten vorkamen
- Kießling: Stadt zentraler Ort hoher Stufe in der der Hierarchie des jeweiligen zentralörtlichen Systems
- Stadt meistens auch noch ländlich geprägt
Bürger und Einwohner
- keine Egalität: Patrizier, Bürger mit Bürgerrecht, Einwohner, Unselbstständige
- Republik ohne Demokratie
Gewerbe und Handel
- Ost-West-Achse des Lebensmittelfeschäfts
- Südost-Nordwest-Achse des Metall-, Textil- und Gewürzgeschäftes
§4 Krisen und Krisenbewältigung
- Mißernten
- starke Steigerung der Getreidepreise
- stärkere Steigerung der Lebensmittelpreise als derjeningen von gewerblichen Erzeugnissen
- Absinken der Reallöhne
- Ausbau der Armenfürsorge und Unterstellung unter die obrigkeitliche Aufsicht (sowohl in den reformierten Gebieten, wie auch den katholischen), siehe Reichspolizeiordnungen 1530/1548
Blickle: Reformation im Reich
Kirche und Reformation
Volksfrömmigkeit und Kirchenkritik
- “un immense appétit du divin” (Lucien Febvre)
- Devotio moderna
- Vertiefung der inneren, persönlichen Frömmigkeit, Nähe zur Mystik
- Christusfrömmigkeit aus der Schriftlesung
- stärkere ungelenkte Bibellektüre im 15. Jahrhundert (14 hochdeutsche, 4 niederdeutsche Übersetzungen der Bibel)
- Predigt
- besonderes Interesse der Gläubigen an der Predigt: Unzufriedenheit mit der sakramentalen Kirche oder Bedürfnis nach rationaler, intellektueller Auseinandersetzung mit Religion
- Prädikantenstellen häufig mit gebildeteren Theologen besetzt
- Stiftungen
- Vorreformation: Bürger, Kooperationen oder Bauern als Stifter
- Stiftungen gab es reichlich, teilweise sogar mehr als davon nutznießende Priester
- sakramentale Frömmigkeit
- Elevation der Hostie bereits segensstiftend
- Ausschluß großer Teile der Bevölkerung von der Messe wegen mangelnder Sprachkenntnisse und räumlichen Gegebenheiten
- Hostienfrömmigkeit
- Schmerzensmannfrömmigkeit
- leidender, nicht triumphierender Christus als Mittelpunkt der Kontemplation/des Gebets
- Verehrungen des Blutes
- Marienfrömmigkeit
- “Rosenkranzfrömmigkeit”
- Wallfahrtswesen
- besonderer Ausdruck der Marienfrömmigkeit
- starkes Ansteigen von Wallfahrten
- Heiligenverehrung
- Fürsprache durch die Heiligen
- Aufkommen der 14 Nothelfer im 15. Jahrhundert
- Ursulaschifflein: Depositenbank für Gebete
- Benennung von Kindern nach Heiligen, germanische Namen werden verdrängt
- bäuerliche Frömmigkeit nicht nur magisch-animistisch, sondern bei Stiftungen auch darauf ausgelegt die Versorgung mit den (dogmatisch heilsnotwendigen) Sakramenten zu gewährleisten
- Kirchenkritik
- Kritik am Papsttum: “gravamina deutscher Nation”, Wendung gegen Einflußnahme der Kurie im Reich bei Besetzung von Ämtern und Gebühren für kirchliche Vorgänge zur “Finanzierung des Renaissance-Papsttums”
- Kritik am Klerus
- mangelhafte Seelsorge, zweifelhafter moralischer Lebenswandel, geringe theologische Bildung
- Gründe: Inkorporationen, Pfründenkumulation
- Hoher Klerus: weitgehend Adlige, für die keine angemessene Beteiligung am Familienerbe möglich war, i.e. nachgeborene Söhne etc.
- Kritik am geistlichen Gericht: hohe und harte Strafen
- Kritik an der Theologie: Kritik an der Scholastik, auch wegen Spitzfindigkeiten
- Kirchenkritik heftig, aber mit weniger theologischer Substanz als im Mittelalter
- Ablasswesen
- Mißbrauch als Einnahmequelle
- Mißverständnis des Ablaßes bei den Gläubigen
Die theologischen Grundpositionen und deren Folgen für die Ethik und Politik
- Prozesse, nicht von Anfang an geschlossene Systeme
Martin Luther
- Luther steht zwar in katholischer Tradition, jedoch sind seine Neuerungen hinreichend groß, daß seine Lehre als etwas neues und anderes wahrgenommen wird
- eigene Erfahrung: Sündhaftigkeit und Wirkunglosigkeit der kirchlichen Gnadenmittel
- Abkehr von Wilhelm von Ockham: Mensch besitzt keine natürliche Fähigkeit zur Liebe zu Gott
- Abkehr von der Werkgerechtigkeit
- Glaube an Gott ermöglicht, daß der Mensch von Gott gerechtfertigt wird
- Demut, Demütigung und Gewissensangst als Wege zur Gerechtigkeit
- Mensch als Objekt an dem Gott wirkt
- simul iustus et peccator: der Mensch kann nach der Wahrnehmung der Sündhaftigkeit durch Gott gerechtfertigt werden. sola fide, sola gratia
- das Mittel, um zum Glauben zu kommen ist das Evangelium: sola scriptura, womit die Institution Kirche als Verwalterin der heilsbringenden Sakramente überflüssig wird
- das Evangelium (als Bericht über Christi Leben) erhält bei Luther sakramentale Wirkung
- eigentlich nur ein Sakrament: Christus. Taufe und Abendmahl eigentlich nur sakramentale Zeichen
- Auslegung des Evangeliums bisher Sache der Kirche
- Luther macht Evangelium autonom: sui ipsius interpres
- Dogma und Kirchenrecht werden damit obsolet: Freiheit
- (christliche) Freiheit: Wurzel in der Rechtfertigungslehre, Gewissen
- Freiheit != freier Wille, keine politische Freiheit, wirkte gegen Menschenrechte bei Ulrich Zasius und Erasmus
- Kirche ist Gemeinschaft Christi mit den Seinen, Gemeinschaft der Gläubigen
- Priestertum aller Gläubigen, Verkündigung konstitutionell für Kirche
- Gemeinde als Basis, Wahl des Seelsorgers, Bestimmung der richtigen Lehre
- Luther und Beruf
- Ablehnung von Mönchtum/Werkgerechtigkeit
- “sittliche Qualifizierung des weltlichen Berufslebens” (Max Weber, 56)
- Weiterentwicklung des Berufs durch Calvinismus
- Zugleich bei Luther: nur Gottlose streben nach Gewinn
- Fazit (57)
- Luther und die Obrigkeit
- Zwei-Reiche-Lehre: geistliches und weltliches Regiment (auf gleicher Ebene, beide von Gott eingesetzt)
- geistliches Regiment: wird von Gott in der Kirche durch das Wort ausgeübt
- weltliches Regiment: um die Welt vor Vernichtung durch die Nicht-Gläubigen zu bewahren, wird durch (die von Gott eingesetzte) Obrigkeit ausgeübt
- Folge des Sündenfalls
- Notordnung
- Obrigkeit = Vater
- Folge: statische Staatsauffassung
- Luther und das Haus
- drei Stände:
- status ecclesiasticus
- status politicus
- status oeconomicus
- jeder ist in jedem Stand
- Luther in Bezug auf die Obrigkeit nahe an Paulus: Paulus lebte jedoch nahe der Endzeit
- Summa 61 ff.
Huldrich Zwingli
- schmalerer kirchlicher und staatlicher Hintergrund als Luther
- zunächst wirksamer als Luther
- Herkunft aus dem Toggenburg (Herrschaft St. Gallen)
- Nähe zu Erasmus, nationaler und christlicher Humanismus
- sozialkrisitischer Ansatz aus seinen Erfahrungen als Feldprediger: Verurteilung des Solddienstes
- Zwingli in der Substanz der Rechtfertigungslehre nahe bei Luther: sola gratia, sola scriptura, sola fide; gleiches Kirchenverständnis
- Unterschiede zu Luther in der Christologie: assumtio carnis in Jesus, jedoch bei Luther Gott und Mensch gleichwertig, bei Zwingli Gott aktiv und Mensch passiv bei der assumptio carnis
- Luther erkennt in Evangelium und Gesetz Gegensatz
- Zwingli: Evangelium und Gesetz vereinigen sich in den Herzen der Gläubigen, was zu einer stärkeren innerweltlichen Relevanz führt. Früh theokratische/staatskirchliche Züge.
- Obrigkeit
- gleiche Axiome: der Mensch ist der Obrigkeit Untertan
- Luther gesteht nur passiven Widerstand in Glaubensfragen zu
- Zwingli gesteht auch aktiven Widerstand zu, wenn die Gesetze gegen Gottes Gesetz laufen
- bei Zwingli kommt die Legitimität der Herrschaft in der Konformität derselben mit dem Evangelium zum Ausdruck
- gegen andere Menschen: Naturgesetz (Bergpredigt) als Gesetz
- Erbsünde als Begründung falls Obrigkeit nicht den Prinzipien entspricht
- Naturgesetz erschließt sich nur den Gläubigen
- positives Recht des Staates muß sich dem Naturgesetz anpassen
- Volk muß zur Erkenntnis des Naturgesetzes geführt werden - immer nur näherungsweise möglich
- geregelte Absetzung, falls Obrigkeit nicht eine christliche ist
- beste Staatsform: Aristokratie/Republik
- kirchliche und politische Gemeinde konnten ineinander aufgehen
- Ablehnung der Realpräsenz Christi in Brot und Wein: Christus ist in der Gemeinde anwesend
- menschliche Gerechtigkeit ist Obrigkeit, daher göttlichem Willen entsprungen
- bei Zwingli die Gerechtigkeiten/Gesetze nicht strikt in zwei Reiche getrennt, sondern komplementär
- getrennt durch die Erbsünde, entspringend aus dem göttlichen Willen
- summa (72)
Thomas Müntzer
- Reformator der DDR (vgl. Hus in der CSSR)
- nach marxistischer Forschung Sozialrevolutionär, der sich nicht anders als theologisch ausdrücken konnte
- Begegnung mit Luther (1519), Oekolampad/Hubmaier (1524)
- Führer im Bauernkrieg
- gewaltsames Vorgehen gegen Herren und Fürsten, die nicht dem Evangelium folgen
- Gleichheit der Menschen vor Gott entspricht Gleichheit der Menschen untereinander
- Schrift nicht letzte Autorität: nur Schrift bedeutet toter Glaube
- Gott offenbart sich im Herz, ermöglicht wird diese Offenbarung durch den Geist
- Gott offenbart sich permanent
- Dialektik von Wort und Geist ursprünglich auch bei Luther, der sie dann aber wegen “Schwärmerei” etc. preisgegeben hat
- Kreuzeserfahrung zentral: der Mensch muß sich mit Jesus kreuzigen lassen, um christusförmig zu werden
- durch die Kreuzeserfahrung erfolgt auch die Rechtfertigung
- Erlösung geschieht im hier und jetzt, Aufhebung des Unterschieds zwischen diesseitiger und jenseitiger Welt
- Müntzer gesteht Mensch freien Willen zu
- der Gerechtfertigte ist seiner Kreatürlichkeit entflohen, also nur noch iustus
- Gerechtfertigte (“Auserwählte”) müssen die “Gottlosen” vernichten, sie kennen auch Gottes Willen → Revolutionstheologie
- keine objektiven Kriterien für den Status des Auserwählten
- jeder Aufständische muß selbst feststellen, ob er gelassen ist
- keine Staatsform
Das Spekrum der Reformationstheologie - Zusammenfassung
- Luther: Reduktionstheologie, nur Bibel, Zerstörung der Lehrautorität der Kirche
- dialektische Struktur der lutherischen Theologie, bei anderen Reformatoren Aufhebung
- Luthers Denken prozessual
- Hauptrichtungen:
- Wittenberger Theologen: weitgehend unmodifizierte Übernahme (z.B. Brenz)
- christliche Humanisten:
- Stadtreformation
- Bibel als alleinige Autorität, jedoch Gesetzescharakter der Schrift (Zwingli, Oekolampad, Butzer)
- mystische Geisttheologen (Müntzer):
- Betonung des Geistes des Evangeliums
- mystische Tradition
- nur eigene Erfahrung Maßstab, nicht Evangelium.
- Konsequenz: Absonderung und Revolution
- Gemeinsamkeiten:
- Unmittelbarkeit zwischen Mensch und Gott
- Rückführung der Theologie auf das Evangelium
- stärkere Inpflichtnahme des Menschen für das Gemeinwesen
- Reformation als Fortsetzung des Individuums aus dem Humanismus
- “Prinzip der Kritik” ermöglicht die kirchliche Auslegung der Schrift als Zutat und Verkürzung zu interpretieren und Papst und Konzilien anzufechten
- aktive Beteiligung am politischen und gesellschaftlichen Leben, “civic humanism”
Gesellschaft und Reformation
- Aneignung: traditionelle Formen wie Theaterspiele, Umzüge und Liturgie. Flugschriften hauptsächlich mit theologischem Inhalt
- ständische Gesellschaft: pugnatores, oratores und laboratores
Adelige Rezeption der Reformationstheologie
- größte Erfolge und stärkste Anhängerschaft beim (Nieder-)Adel, der sich in seiner gesellschaftlichen Position durch das Bürgertum bedroht sah
- Wirtschaftskrise (Agrardepression)
- Territorialstaatsbildung
- Wandel der Kriegstechnik
- Franz von Sickingen: Condotiere, Propagator der Reformation
- Ansage der Fehde durch Sickingen an Kurtrier
- 1523 belagerung Kurtriers durch Sickingen
- Scheitern Sickingens schaltet Ritter/Niederadel aus der Reformation aus
Die Reformation - ein "urban event"?
- Gegenbewegung zur Forschungsmeinung von Reformation als politisch-landesfürstliche Sache
- Stadtrecht außerhalb Lehens-/Landrecht
Grundzüge der spätmittelalterlichen Stadt
- Verfassung:
- Reichsstadt (ca. 60, Staufer-, Bischofsstädte) % Landstadt
- patrizisch % zünftisch
- Wirtschaft:
- Progress % Stagnation (rückläufige Bevölkerung, Verlust der Reichsunmittelbarkeit durch Verpfändung)
- Kleinstadt: Ackerbürger
- Mittelstadt: Handwerk und Gewerbe
- Großstadt: Spezialhandwerk und Fernhandel
- Gesellschaft:
- Zunft: gleiche Erwerbschancen unter Primat der Auskömmlichkeit
- zunehmende Polarisierung: Reich % Arm
- Kollektivierung der unteren Schichten
- Individualisierung der oberen Schichten, u.a. durch Bildung
- summa (108)
- städtische Autonomie gegen Landesfürst
- Gemeinde (breite politische Entscheidung) % Oligarchisierung
- Spannungen zwischen lohnabhängiger Arbeit und Frühkapitalismus
Die Reformation in den Städten
- Nürnberg
- patrizische, große Reichsstadt
- Reformation vom Rat getragen? → möglicher Aufruhr der Handwerker
- Memmingen
- zünftische, mittlere Reichsstadt
- Gemeindereformation: getragen von Unterschicht und Intelligenzija
- Kitzingen
- kleine Landstadt
- Gemeindebewegung mit radikalen Tendenzen
- exklusive Fürstenreformation
Die Systematisierung der Stadtreformation
- Motive der Stadt für die Annahme der Reformation
- exklusive städtische Gerichtsbarkeit
- Kommunalisierung der Kirche
- Rationalisierung von Religion und Frömmigkeit
- geistliche Autonomie der Gemeinde entspricht dem Streben nach politischer Autonomie durch die Stadt
- Süd- vor Norddeutschland wegen Zwingli, Luther war nicht paßgenau für Städte
- Träger
- Modell der Ratsreformation eher überholt
- “bürgerliche Reformation” durch Aufstände durchgesetzt
- Gemeindereformation
- Normative Zentrierung
- keine lutherische Dialektik, sondern Evangelium ist Gesetz
Evangelium versus Feudalismus
Feudale Ordnung und bäuerliche Gesellschaft
- Grund-/Leib-/Gerichtsherr
- Gemeinde
- Veränderungen
- wirtschaftlich: Landmangel
- politisch: Intensivierung der Herrschaft
- sozial: Verschärfung des Gegensatzes zwischen Arm und Reich
- politische Mündigkeit durch die Gemeinde erzeugt politisches Bewußtsein
Reformatorische Vorstellungen der Bauern
- Theologische Bildung auch bei Bauern
- Forderung nach
- Einsetzung des Pfarrers durch die Gemeinde
- Predigt des reinen Evangeliums
- Lehrentscheidungen durch die Gemeinde
- Residenz des Pfarrers
- wohlfeile Kirche
- Ablehnung des geistlichen Gerichts
Die Bedrohung der feudalen Ordnung durch die Revolution von 1525
- zwölf Artikel
- Beschwerdeschrift
- Reformprogramm
- revolutionäres Manifest
- Berufung auf das Evangelium
- Verdammung der zwölf Artikel durch Luther, da sie die Obrigkeit ihrer Gewalt/ihres Rechts berauben
- dito Melanchton: lieber Leiden als Aufruhr
- Zwingli bezieht keine prinzipielle Stellung dagegen, er billigt die Aufstände jedoch auch nicht
- Umsetzung des Evangeliums ins politische nur bei den oberdeutschen, nicht bei den wittenbergern Reformatoren
- Bauern als neues Volk Israel, das aus der Sklaverei geführt wird
- Forderung nach Aufhebung der Leibeigenschaft
- Luthers Freiheit entspricht Gewissensfreiheit
- Ablehnung der Leibeigenschaft durch Erasmus von Rotterdam, Rechtsbücher und teilweise Juristen
- Reichstag erwägt Ablösung der Leibeigenschaft durch Freikauf
- März 1525: erste Übergriffe gegen Adel und Geistlichkeit
- Anschluß der Städte an den Aufstand - auch großer Städte wie Würzburg und Bamberg
- teilweise auch Anschluß von Reichsstädten: z.B. Heilbronn
- Tirol/Salzburg: Fraternisierung der Bergknappen
- Aufstand des gemeinen Mannes
- Erfolge der Bauern führen zu einem Machtvakuum
- kooperativ-bündische Verfassungen
- Beibehaltung der alten Institutionen mit einer Verlagerung auf den gemeinen Mann
- Modelle bleiben unverwirklicht
- Niederwerfung der des Bauernaufstands zwischen Mitte Mai und Anfang Juni 1525
- grausame Niederwerfung, aber in der Folge zahlreiche vertraglichen Lösungen
- Republik Graubünden (1525)
Revolution und Reformation - vom Zusammenhang der Erscheinungen
- Prinzip des mündigen Christen: Reformation verhalf “Gemeinde” zum Durchbruch
- Prinzip der göttlichen Gerechtigkeit
- Altes Recht bietet kein Konfliktlösungspotential mehr
- nur das dem Evangelium gemäße Recht soll weiter bestehen
- Reformation wurde durchaus verstanden, sonst wäre sie insgesamt ein Mißverständnis
- Ablehnung der Gewalt durch Luther & Co.
- frühbürgerliche Revolution
Die Marginalisierung reformatorischer Kleingruppen - der Exodus der Täufer aus der Geschichte
- Theologie der Täufer
- Hauptgruppen
- Schweizer Täufer
- Theologie Zwinglis: strenger Biblizismus, Radikale Erneuerung, Gemeindeautonomie
- aber: Separatismus, Anti-obrigkeitliche Haltung
- Taufe als Stiftung der Gemeinschaft mit Gott
- Zwingli läßt gegen Täufer vorgehen
- Gemeindechristentum
- Hutsche Täufer
- Orientierung an Müntzer und Karlstadt
- nicht Widerspruch gegen eine verfälschte Reformation, sondern Ausrichtung auf das Eschaton
- Wassertaufe und eschatologische Taufe
- Melchioriten
- von Luther beeinflußt
- kein Aufbegehren gegen die Obrigkeit, aber Rache an den Gottlosen, Münster
- soziale Zusammensetzung
- keine Massenbewegung
- Handwerker und Bauern, andere Schichten eher ablehnend
- Verbindungen zwischen Bauernkrieg und Täufern
- obrigkeitliche Argumente für die Verfolgung der Täufer
- Verweigerung des Kriegsdienstes
- Sozialisierung der Güter
- Ablehnung von Ämtern
- Verweigerung des Eides
- Verbreitung eines falschen Glaubens
Reformation und Gesellschaft - modellhafte Deutungsversuche
- Volksreformation (Moisej Mendelebitsch Smirin): Umgestaltung des materiellen Lebens durch das Volk (ie. Bauern und Plebejer)
- Gemeindereformation (Blickle, Mitterauer): Reformation als Umsetzung der dörflichen bzw. städtischen Gemeindeverfassung in die Theologie (vgl. 186)
- reformatorische Bewegungen (H.-J. Goertz): verschiedene Bewegungen, die als Gemeinsamkeiten das Evangelium und Antiklerikalismus haben
Staat und Reformation
Zwischen Worms und Speyer - die territorialstaatliche Verfestigung der Reformation
- zögerliches Vorgehen gegen Luther nicht aus Sympathie für ihn, sondern um einen Auftstand zu verhindern
- Lösung der Lutherfrage durch ein (freies) Universal-/Nationalkonzil, das 1524 von Karl V. verboten wird
- Speyerer Reichstag 1526
- Versuch der Obrigkeiten die Reformation in die Hand zu bekommen: Bändigung, Angst vor Aufstand
- Empörerordnung
- Verbesserung der sozio-ökonomischen Lage der Bauern
- nach 1525 nimmt Luther von den alten Auffassungen bezüglich Pfarrerwahl und Lehrprimat Abstand
- Kirchenvisitationen: Vereinfachung des Kultus, Aussondern ungeeigneter Geistlicher, Kirchenvermögen in staatliche Verwaltung, Auflösung der geistlichen Gerichte
- Musterbeispiel für die Verobrigkeitlichung der Reformation: Landgrafschaft Hessen (194f.)
- ab 1526: Bildung von Konsistorien, Schwächung der Gemeinde
- Steigerung der Macht und Autorität der Landesherrn: Notbischöfe, Wegfall der Prälatenbank in den Landtagen
- Reichstag in Speyer 1529:
- Festschreibung des status quo
- katholische Messe soll erlaubt sein
- Reichsweites Verbot der Täufer
- Lösung durch Konzil
- Protestation
- keine Gewissensentscheidung
- Ausschluß der Täufer
- geistliche Landesherrn vollziehen keinen Wechsel
- Reichstag in Augsburg 1530:
- Confessio Augustana (Luther)
- Confessio Tetrapolitana (Straßburg, Konstanz, Memmingen, Lindau)
- Ratio fidei (Zwingli)
- Confutatio
- Karl V. bezieht erst 1530 konfessionell Position
Reich oder Fürsten
Eidgenossenschaft oder Magistrate
Kappeler Krieg und Schmalkaldischer Krieg
- 1. Kappeler Landfriede
- Zürich versucht Bündnis gegen die Altgläubigen zu bilden
- Revision der Zwangsreformation im Reich
- Religionsentscheid bleibt bei den einzelnen Orten
- 1531: Schmalkaldischer Bund (Kursachsen 207)
- Luther billigt den Bund nicht, da er die Möglichkeiten des Widerstandes überschritt
- Schmalkaldischer Bund:
- defensiv
- 12.000 Mann
- Hauptmannschaft wechselt halbjährlich zwischen Sachsen und Hessen
- Nürnberger Anstand 1532: Waffenstillstand zwischen den Parteien bis zu einem Konzil wegen Türkenhilfe
- nach Nürnberger Anstand gewaltsame Rückführung des Herzogs Ulrich von Württemberg
- Annäherung zwischen Luther und Zwingli bezüglich Abendmahl
- Wittenberger Konkordie 1536: Ausgleich bezüglich Abendmahl zwischen Wittenbergern und Straßburgern
- Durchsetzung des Luthertums im Reich, Verdrängung des Zwinglianismus aus dem Reich
- Katholizismus nur mehr in den reichsunmittelbaren geistlichen Territorien, sowie Bayern und Österreich
- Politik Karls V.
- diplomatische Bemühungen um Generalkonzil
- Religionsgespräch 1540/41
- schmalkaldischer Krieg
- Augsburger Interim 1548: Erhalt von Laienkelch und der Ehe bereits verheirateter Geistlicher
- keine kriegerische Lösung möglich
Kofessionalisierung als politische Verwertung der Reformation - Zusammenfassung
- politische Entwicklung:
- vor der Reformation: Territorilisierung und Intensivierung
- Säkularisierung/Aufhebung der geistlichen Gerichte wirken verstärkend
- gesellschaftliche Entwicklung:
- Kommunalisierung respektive Rückbau
- Konfessionalisierung
- Reinhard: 218
- Schilling: 220
- Verhäuslichung der Frau
Die Reformation - eine Epochenwende im Reich? Zusammenfassung
- summa summarum (233)