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Reformation Excerpte

Reinhard: Reichsreform und Reformation (Gebhardt)

Wirtschaft, Gesellschaft, Verfassung um 1500

§1 Grundlagen und Grundfragen

  • Großfamilie Ausnahme in der Unterschicht, auch dort herrschte aus Platzmangel und dergleichen Klein-/Kernfamilie (4-6 Personen, in der Stadt eher weniger) vor, Großfamilie Phänomen der Oberschicht
  • durch die Reformation verloren Frauen Möglichkeiten zur Selbstverwirklichung
  • ständische Gesellschaft, auch nicht durch die Reformation aufgebrochen

§3 Städtische Welt

Stadt und Land
  • Definition der Stadt über Stadtrecht unzureichend
  • Irsigler: Siedlung relativer Größe mit verdichteter, gegliederter Bebauung, beruflich differenzierter und sozial geschichteter Bevölkerung und mehreren zentralen Funktionen politisch-herrschaftlich-militärischer, wirtschaftlicher und kultisch-kultureller Art für eine bestimmte Region
  • Blaschke: 13 Merkmale, die aber so selten vorkamen
  • Kießling: Stadt zentraler Ort hoher Stufe in der der Hierarchie des jeweiligen zentralörtlichen Systems
  • Stadt meistens auch noch ländlich geprägt
Bürger und Einwohner
  • keine Egalität: Patrizier, Bürger mit Bürgerrecht, Einwohner, Unselbstständige
  • Republik ohne Demokratie
Gewerbe und Handel
  • Ost-West-Achse des Lebensmittelfeschäfts
  • Südost-Nordwest-Achse des Metall-, Textil- und Gewürzgeschäftes

§4 Krisen und Krisenbewältigung

  • Mißernten
  • starke Steiferung der Getreidepreise
  • stärkere Steigerung der Lebensmittelpreise als derjeningen von gewerblichen Erzeugnissen
  • Absinken der Reallöhne
  • Ausbau der Armenfürsorge und Unterstellung unter die obrigkeitliche Aufsicht (sowohl in den reformierten Gebieten, wie auch den katholischen), siehe Reichspolizeiordnungen 1530/1548

Blickle: Reformation im Reich

Kirche und Reformation

Volksfrömmigkeit und Kirchenkritik

  • “un immense appétit du divin”
  • Devotio moderna
    • Vertiefung der inneren, persönlichen Frömmigkeit, Nähe zur Mystik
    • Christusfrömmigkeit aus der Schriftlesung
    • stärkere ungelenkte Bibellektüre im 15. Jahrhundert (14 hochdeutsche, 4 niederdeutsche Übersetzungen der Bibel)
  • Predigt
    • besonderes Interesse der Gläubigen an der Predigt: Unzufriedenheit mit der sakramentalen Kirche oder Bedürfnis nach rationaler, intellektueller Auseinandersetzung mit Religion
    • Prädikantenstellen häufig mit gebildeteren Theologen besetzt
  • Stiftungen
    • Vorreformation: Bürger, Kooperationen oder Bauern als Stifter
    • Stiftungen gab es reichlich, teilweise sogar mehr als davon nutznießende Priester
  • sakramentale Frömmigkeit
    • Elevation der Hostie bereits segensstiftend
    • Ausschluß großer Teile der Bevölkerung von der Messe wegen mangelnder Sprachkenntnisse und räumlichen Gegebenheiten
    • Hostienfrömmigkeit
  • Schmerzensmannfrömmigkeit
    • leidender, nicht triumphierender Christus als Mittelpunkt der Kontemplation/des Gebets
    • Verehrungen des Blutes
  • Marienfrömmigkeit
    • “Rosenkranzfrömmigkeit”
  • Wallfahrtswesen
    • besonderer Ausdruck der Marienfrömmigkeit
    • starkes Ansteigen von Wallfahrten
  • Heiligenverehrung
    • Fürsprache durch die Heiligen
    • Aufkommen der 14 Nothelfer im 15. Jahrhundert
    • Ursulaschifflein: Depositenbank für Gebete
    • Benennung von Kindern nach Heiligen, germanische Namen werden verdrängt
  • bäuerliche Frömmigkeit nicht nur magisch-animistisch, sondern bei Stiftungen auch darauf ausgelegt die Versorgung mit den (dogmatisch heilsnotwendigen) Sakramenten zu gewährleisten
  • Kirchenkritik
    • Kritik am Papsttum: “gravamina deutscher Nation”, Wendung gegen Einflußnahme der Kurie im Reich bei Besetzung von Ämtern und Gebühren für kirchliche Vorgänge zur “Finanzierung des Renaissance-Papsttums”
    • Kritik am Klerus
      • mangelhafte Seelsorge, zweifelhafter moralischer Lebenswandel, geringe theologische Bildung
      • Gründe: Inkorporationen, Pfründenkumulation
      • Hoher Klerus: weitgehend Adlige, für die keine angemessene Beteiligung am Familienerbe möglich war, i.e. nachgeborene Söhne etc.
    • Kritik am geistlichen Gericht: hohe und harte Strafen
    • Kritik an der Theologie: Kritik an der Scholastik, auch wegen Spitzfindigkeiten
    • Kirchenkritik heftig, aber mit weniger theologischer Substanz als im Mittelalter
    • Ablasswesen
      • Mißbrauch als Einnahmequelle
      • Mißverständnis des Ablaßes bei den Gläubigen

Die theologischen Grundpositionen und deren Folgenfür die Ethik und Politik

  • Prozesse, nicht von Anfang an geschlossene Systeme
Martin Luther
  • Luther steht zwar in katholischer Tradition, jedoch sind seine Neuerungen hinreichend groß, daß seine Lehre als etwas neues und anderes wahrgenommen wird
  • eigene Erfahrung: Sündhaftigkeit und Wirkunglosigkeit der kirchlichen Gnadenmittel
  • Abkehr von Wilhelm von Ockham: Mensch besitzt keine natürliche Fähigkeit zur Liebe zu Gott
  • Abkehr von der Werkgerechtigkeit
  • Glaube an Gott ermöglicht, daß der Mensch von Gott gerechtfertigt wird
  • Demut, Demütigung und Gewissensangst als Wege zur Gerechtigkeit
  • Mensch als Objekt an dem Gott wirkt
  • simul iustus et peccator: der Mensch kann nach der Wahrnehmung der Sündhaftigkeit durch Gott gerechtfertigt werden. sola fide, sola gratia
  • das Mittel, um zum Glauben zu kommen ist das Evangelium: sola scriptura, womit die Institution Kirche als Verwalterin der heilsbringenden Sakramente überflüssig wird
  • das Evangelium (als über Christi Leben) erhält bei Luther sakramentale Wirkung
  • eigentlich nur ein Sakrament: Christus. Taufe und Abendmahl eigentlich nur sakramentale Zeichen
  • Auslegung des Evangeliums bisher Sache der Kirche
  • Luther macht Evangelium autonom: sui ipsius interpres
  • Dogma und Kirchenrecht werden damit obsolet: Freiheit
  • (christliche) Freiheit: Wurzel in der Rechtfertigungslehre, Gewissen
  • Freiheit != freier Wille, keine politische Freiheit, wirkte gegen Menschenrechte bei Ulrich Zasius und Erasmus
  • Kirche ist Gemeinschaft Christi mit den Seinen, Gemeinschaft der Gläubigen
  • Priestertum aller Gläubigen, Verkündigung konstitutionell für Kirche
  • Gemeinde als Basis, Wahl des Seelsorgers, Bestimmung der richtigen Lehre
  • Luther und Beruf
    • Ablehnung von Mönchtum/Werkgerechtigkeit
    • “sittliche Qualifizierung des weltlichen Berufslebens” (Max Weber, 56)
    • Weiterentwicklung des Berufs durch Calvinismus
    • Zugleich bei Luther: nur Gottlose streben nach Gewinn
    • Fazit (57)
  • Luther und die Obrigkeit
    • Zwei-Reiche-Lehre: geistliches und weltliches Regiment (auf gleicher Ebene, beide von Gott eingesetzt)
      • geistliches Regiment: wird von Gott in der Kirche durch das Wort ausgeübt
      • weltliches Regiment: um die Welt vor Vernichtung durch die Nicht-Gläubigen zu bewahren, wird durch (die von Gott eingesetzte) Obrigkeit ausgeübt
        • Folge des Sündenfalls
        • Notordnung
        • Obrigkeit = Vater
      • Folge: statische Staatsauffassung
  • Luther und das Haus
    • drei Stände:
      • status ecclesiasticus
      • status politicus
      • status oeconomicus
    • jeder ist in jedem Stand
  • Luther in Bezug auf die Obrigkeit nahe an Paulus: Paulus lebte jedoch nahe der Endzeit
  • Summa 61 ff.
Huldrich Zwingli
  • schmalerer kirchlicher und staatlicher Hintergrund als Luther
  • zunächst wirksamer als Luther
  • Herkunft aus dem Toggenburg (Herrschaft St. Gallen)
  • Nähe zu Erasmus, nationaler und christlicher Humanismus
  • sozialkrisitischer Ansatz aus seinen Erfahrungen als Feldprediger: Verurteilung des Solddienstes
  • Zwingli in der Substanz der Rechtfertigungslehre nahe bei Luther: sola gratia, sola scriptura, sola fide; gleiches Kirchenverständnis
  • Unterschiede zu Luther in der Christologie: assumtio carnis in Jesus, jedoch bei Luther Gott und Mensch gleichwertig, bei Zwingli Gott aktiv und Mensch passiv bei der assumptio carnis
  • Luther erkennt in Evangelium und Gesetz Gegensatz
  • Zwingli: Evangelium und Gesetz vereinigen sich in den Herzen der Gläubigen, was zu einer stärkeren innerweltlichen Relevanz führt. Früh theokratische/staatskirchliche Züge.
  • Obrigkeit
    • gleiche Axiome: der Mensch ist der Obrigkeit Untertan
    • Luther gesteht nur passiven Widerstand in Glaubensfragen zu
    • Zwingli gesteht auch aktiven Widerstand zu, wenn die Gesetze gegen Gottes Gesetz laufen
    • bei Zwingli kommt die Legitimität der Herrschaft in der Konformität derselben mit dem Evangelium zum Ausdruck
    • gegen andere Menschen: Naturgesetz (Bergpredigt) als Gesetz
    • Erbsünde als Begründung falls Obrigkeit nicht den Prinzipien entspricht
    • Naturgesetz erschließt sich nur den Gläubigen
    • positives Recht des Staates muß sich dem Naturgesetz anpassen
    • Volk muß zur Erkenntnis des Naturgesetzes geführt werden - immer nur näherungsweise möglich
    • geregelte Absetzung, falls Obrigkeit nicht eine christliche ist
    • beste Staatsform: Aristokratie/Republik
    • kirchliche und politische Gemeinde konnten ineinander aufgehen
  • Ablehnung der Realpräsenz Christi in Brot und Wein: Christus ist in der Gemeinde anwesend
  • menschliche Gerechtigkeit ist Obrigkeit, daher göttlichem Willen entsprungen
  • bei Zwingli die Gerechtigkeiten/Gesetze nicht strikt in zwei Reiche getrennt, sondern komplementär
  • getrennt durch die Erbsünde, entspringend aus dem göttlichen Willen
  • summa (72)
Thomas Müntzer
  • Reformator der DDR (vgl. Hus in der CSSR)
  • nach marxistischer Forschung Sozialrevolutionär, der sich nicht anders als theologisch ausdrücken konnte
  • Begegnung mit Luther (1519), Oekolampad/Hubmaier (1524)
  • Führer im Bauernkrieg
  • gewaltsames Vorgehen gegen Herren und Fürsten, die nicht dem Evangelium folgen
  • Gleichheit der Menschen vor Gott entspricht Gleichheit der Menschen untereinander
  • Schrift nicht letzte Autorität: nur Schrift bedeutet toter Glaube
  • Gott offenbart sich im Herz, ermöglicht wird diese Offenbarung durch den Geist
  • Gott offenbart sich permanent
  • Dialektik von Wort und Geist ursprünglich auch bei Luther, der sie dann aber wegen “Schwärmerei” etc. preisgegeben hat
  • Kreuzeserfahrung zentral: der Mensch muß sich mit Jesus kreuzigen lassen, um christusförmig zu werden
  • durch die Kreuzeserfahrung erfolgt auch die Rechtfertigung
  • Erlösung geschieht im hier und jetzt, Aufhebung des Unterschieds zwischen diesseitiger und jenseitiger Welt
  • Müntzer gesteht Mensch freien Willen zu
  • der Gerechtfertigte ist seiner Kreatürlichkeit entflohen, also nur noch iustus
  • Gerechtfertigte (“Auserwählte”) müssen die “Gottlosen” vernichten, sie kennen auch Gottes Willen → Revolutionstheologie
  • keine objektiven Kriterien für den Status des Auserwählten
  • jeder Aufständische muß selbst feststellen, ob er gelassen ist
  • keine Staatsform

Das Spekrum der Reformationstheologie - Zusammenfassung

  • Luther: Reduktionstheologie, nur Bibel, Zerstörung der Lehrautorität der Bibel
  • dialektische Struktur der lutherischen Theologie, bei anderen Reformatoren Aufhebung
  • Luthers Denken prozessual
  • Hauptrichtungen:
    • Wittenberger Theologen: weitgehend unmodifizierte Übernahme (z.B. Brenz)
    • christliche Humanisten:
      • Stadtreformation
      • Bibel als alleinige Autorität, jedoch Gesetzescharakter der Schrift (Zwingli, Oekolampad, Butzer)
    • mystische Geisttheologen (Müntzer):
      • Betonung des Geistes des Evangeliums
      • mystische Tradition
      • nur eigene Erfahrung Maßstab, nicht Evangelium.
      • Konsequenz: Absonderung und Revolution
  • Gemeinsamkeiten:
    • Unmittelbarkeit zwischen Mensch und Gott
    • Rückführung der Theologie auf das Evangelium
    • stärkere Inpflichtnahme des Menschen für das Gemeinwesen
    • Reformation als Fortsetzung des Individuums aus der Reformation
    • “Prinzip der Kritik” ermöglicht die kirchliche Auslegung der Schrift als Zutat und Verkürzung zu interpretieren und Papst und Konzilien anzufechten
    • aktive Beteiligung am politischen und gesellschaftlichen Leben, “civic humanism”

Gesellschaft und Reformation

  • Aneignung: traditionelle Formen wie Theaterspiele, Umzüge und Liturgie. Flugschriften hauptsächlich mit theologischem Inhalt
  • ständische Gesellschaft: pugnatores, oratores und laboratores

Adelige Rezeption der Reformationstheologie

  • größte Erfolge und stärkste Anhängerschaft beim (Nieder-)Adel, der sich in seiner gesellschaftlichen Position durch das Bürgertum bedroht sah
  • Wirtschaftskrise (Agrardepression)
  • Territorialstaatsbildung
  • Wandel der Kriegstechnik
  • Franz von Sickingen: Condotiere, Propagator der Reformation
  • Ansage der Fehde durch Sickingen an Kurtrier
  • 1523 belagerung Kurtriers durch Sickingen
  • Scheitern Sickingens schaltet Ritter/Niederadel aus der Reformation aus

Die Reformation - ein "urban event"?

  • Gegenbewegung zur Forschungsmeinung von Reformation als politisch-landesfürstliche Sache
  • Stadtrecht außerhalb Lehens-/Landrecht
Grundzüge der spätmittelalterlichen Stadt
  • Verfassung:
    • Reichsstadt (ca. 60, Staufer-, Bischofsstädte) % Landstadt
    • patrizisch % zünftisch
  • Wirtschaft:
    • Progress % Stagnation (rückläufige Bevölkerung, Verlust der Reichsunmittelbarkeit durch Verpfändung)
    • Kleinstadt: Ackerbürger
    • Mittelstadt: Handwerk und Gewerbe
    • Großstadt: Spezialhandwerk und Fernhandel
  • Gesellschaft:
    • Zunft: gleiche Erwerbschancen unter Primat der Auskömmlichkeit
    • zunehmende Polarisierung: Reich % Arm
    • Kollektivierung der unteren Schichten
    • Individualisierung der oberen Schichten, u.a. durch Bildung
  • summa (108)
    • städtische Autonomie gegen Landesfürst
    • Gemeinde (breite politische Entscheidung) % Oligarchisierung
    • Spannungen zwischen lohnabhängiger Arbeit und Frühkapitalismus
Die Reformation in den Städten
  • Nürnberg
    • patrizische, große Reichsstadt
    • Reformation vom Rat getragen? → möglicher Aufruhr der Handwerker
  • Memmingen
    • zünftische, mittlere Reichsstadt
    • Gemeindereformation: getragen von Unterschicht und Intelligenzija
  • Kitzingen
    • kleine Landstadt
    • Gemeindebewegung mit radikalen Tendenzen
    • exklusive Fürstenreformation
Die Systematisierung der Stadtreformation
  • Motive der Stadt für die Annahme der Reformation
    • exklusive städtische Gerichtsbarkeit
    • Kommunalisierung der Kirche
    • Rationalisierung von Religion und Frömmigkeit
    • geistliche Autonomie der Gemeinde entspricht dem Streben nach politischer Autonomie durch die Stadt
    • Süd- vor Norddeutschland wegen Zwingli, Luther war nicht paßgenau für Städte
  • Träger
    • Modell der Ratsreformation eher überholt
    • “bürgerliche Reformation” durch Aufstände durchgesetzt
    • Gemeindereformation
  • Normative Zentrierung
    • keine lutherische Dialektik, sondern Evangelium ist Gesetz

Evangelium versus Feudalismus

Feudale Ordnung und bäuerliche Gesellschaft
  • Grund-/Leib-/Gerichtsherr
  • Gemeinde
  • Veränderungen
    • wirtschaftlich: Landmangel
    • politisch: Intensivierung der Herrschaft
    • sozial: Verschärfung des Gegensatzes zwischen Arm und Reich
  • politische Mündigkeit durch die Gemeinde erzeugt politisches Bewußtsein
Reformatorische Vorstellungen der Bauern
Die Bedrohung der feudalen Ordnung durch die Revolution von 1525
Revolution und Reformation - vom Zusammenhang der Erscheinungen

Die Marginalisierung reformatorischer Kleingruppen - der Exodus der Täufer aus der Geschichte

Reformation und Gesellschaft - modellhafte Deutungsversuche

Staat und Reformation

Zwischen Worms und Speyer - die territorialstaatliche Verfestigung der Reformation

Reich oder Fürsten
Eidgenossenschaft oder Magistrate

Kappeler Krieg und Schmalkaldischer Krieg

Der Augsburger Reichstag und der Religionsfriede
Kofessionalisierung als politische Verwertung der Reformation - Zusammenfassung

Die Reformation - eine Epochenwende im Reich? Zusammenfassung

studium/reformation/excerpte.1145718114.txt · Last modified: 2006-04-22 18:32 (external edit)
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