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Innocenz III. Excerpte
Helene Tillmann: Innocenz III.
Lothar von Segni
- am Todestag Coelestins III. zum Papst gewählt, trotz seines jungen Alters (37 Jahre)
- Studium in Paris, Bekanntschaft mit Stephen Langton aus dieser Zeit
- in späteren Schriften „seelsorgerliche Einstellung der konservativen Richtung“ (6)
- Pilgerfahrt nach Canterbury Anfang 1187
- Studium in Bologna
- relativ jung Kardinaldiakon geworden
Zur Fülle der Macht berufen
- keine Beanspruchung der weltlichen Gewalt, wenngleich die Würde der geistlichen/päpstlichen höher als die der weltlichen ist (18ff.)
- „Lehnsherrschaft“ bei Innocenz III. problematisch, da er im Allgemeinen keine aktive Erweiterung der kirchlichen Lehnsherrschaft betrieb. Ausnahme Sizilien/Sardinien wegen politischer Bedeutung
- Übergreifen in die weltliche Sphäre nur in Notfällen, falls zum Beispiel kein gemeinsamer Richter vorhanden war
- Gott, was Gottes ist, dem Kaiser, was des Kaisers ist
- Verbot die kirchliche Jurisdiktion zu Ungunsten der Laien auszudehnen, “ergänzende päpstliche Rechtsprechung”
- Einschränkung der Gewalt des Papstes durch das ius divinum: Beispiel Ehe Philipps von Frankreich (27)
- Lösung von Treueiden nicht als wleltliche Hoheitsakte, sondern als “Umgangsverbot” mit Exkommunizierten
- Gewissensfreiheit (28)
- Papst kann jederzeit in den Machtbereich anderer Kirchenoberer eingreifen
- Kreuzzugssteuern nicht als allgemeine Steuer des Papstes
- scharfes Vorgehen, falls “plenitudo potestatis” des Papstes in Frage gestellt wurde (Hubert Walter)
- von griechischer Kirche Unterwerfung gefordert
- Beschränkung der kirchlichen Allgewalt des Papstes durch sittliche Schranken
- Summa (37)
Auf dem Stuhle der Gerechtigkeit
- Innocenz III. führt teilweise Gebühren für Rechtsprechung ein, grundsätzlich bleibt sie aber kostenlos, Finanzierung über Geschenke
- Recht/Gerechtigkeit nicht käuflich: Mönche von Canterbury, Philipp II. August
- Konstitutionen zur Rechtspflege: Kanzleiordnung (zur Erschwerung von Unregelmäßigkeiten, Einschränkung der Berufungsrechte (46)
- keine Anzeichen dafür, daß Innocenz III. besonderen Wert darauf legte, möglichst viele Prozesse an die Kurie zu ziehen
- keine Wiederaufnahme von rechtskräftig abgeschlossenen Prozessen
- öffentliche Konsistorien für Urteilsverkündung/Rechtsfindung
- Stärkung der Stellung der Bischöfe gegen Orden und dergleichen (52)
- Stärkung der weltlichen Gewalt, Berücksichtigung der königlichen Bedürfnisse bei Besetzung von Bistümern (Sizilien, England)
- Innocenz III. als Schützer und Wahrer der Interessen der Könige: Verbot Regalien zu veräußern während der Minderjährigkeit des Königs in Ungarn, Johann ohne Land wird nicht gezwungen, sein Bündnis mit Otto IV. zu lösen etc. (55)
- Summa (60)
Vorkämpfer der kirchlichen Freiheit
- Trennung von Staat und Kriche, Kampf gegen das “Staatskirchentum”
- verschiedene englische Angelegenheiten: Séez, Winchester, Canterbury
- 1207: Wahl Langtons
- März 1208: Interdikt über England
- Ende 1209: Bann gegen Johann ohne Land
- englischer Episkopat trotz Drohungen des Königs auf Seiten des Papstes, selbst der Kanzler ging von der Fahne
- Beendigung des “Staatskirchentums” in England: 21.11.1214
- Sizilien: die Kirche im Königreich war weniger auf kirchliche Freiheit bedacht als in England, jedoch war der Papst Regent
- nach der Mündigkeit Friedrichs II. Auseinandersetzungen mit Innocenz II. um die Rechte des Königs in der Kirche von Sizilien
- Speyerer Privileg: Verzicht Ottos IV. Appellationen an den Papst zu behindern oder kirchliche Wahlen zu beeinflussen
- Bestätigung des Speyerer Privilegs in der Goldbulle von Eger
- Innocenz III. setzt im Römischen Reich durch, daß die Einsetzung von Bischöfen allein Kirchensache ist, zum Beispiel Mainz, Köln (72)
- 1207 Freigabe der kirchlichen Wahlen in Aragon durch Peter II.
- 1210 teilweise Freigabe der kirchlichen Wahlen in Polen
- Auseinandersetzung mit Venedig um die Kirche des Lateinischen Kaiserreiches: Venedig wollte starken Einfluß auf das lateinische Patriarchat ausüben, Innocenz III. drängte den Einfluß durch Nicht-Anerkennung von Wahlen bzw. Ernennung der Gewählten aus eigener Machtvollkommenheit zurück
- Innocenz III. hält an Immunität eigenem Gerichtsstand und bürgerlicher Lastenfreiheit für den Klerus fest → außer es wurde verzichtet
- besondere Probleme in Portugal und den lombardischen Städten, da diese auf Geldeinnahmen durch Besteuerung des Klerus angewiesen waren
- Vorgehen gegen Stadtstaaten Stadtstaaten härter als gegen Könige
Im Zwange der Politik
- Kaisertum als Möglichkeit gegenüber italienischen Territorialmächten Unabhängigkeit zu erhalten
- jedoch: Kaisertum mußte in Italien selbst schwach sein
- Ansprüche auf: mittelitalienische Reichslande (Spoleto/Toskana), weniger verfolgt für Exarchat von Ravenna und Mathildische Güter → Trennung Reichsitaliens von Sizilien; keine Hegemonie des Papstes, da dies nur weitere Probleme gebracht hätte
- Lehnseid für Sizilien
- Rekuperationspolitik
- zunächst Verhandlungen Innocenz III. mit Philipp von Schwaben (90)
- später Übergang zu Otto IV.
- Innocenz III. als “Schiedsrichter” zwischen Philipp von Schwaben und Otto IV., Versuch eine Verhandlungslösung zu erreichen
- Aufforderung an die Fürsten den Streit beizulegen
- Speyerer Protest: 26 (+26) Reichsfürsten fordern Innocenz III. auf Philipp von Schwaben zu unterstützen
- Speyerer Protest als Möglichkeit für den Papst auf Einladung in den Thronstreit einzugreifen
- nach anfänglichen Erfolg schlagen die Rekuperationen mehr oder minder fehl; Markward versucht Sizilien zu erobern und Friedrich II. in seine Gewalt zu bringen
- Wechsel Innocenz III. in das Lager Ottos IV.: Beeinflußung der Fürsten zugunsten Ottos IV., Kontakte zu den Königen von Frenkreich und England
- Anerkennung der Rekuperationen durch Otto IV., keine selbständige Italienpolitik Ottos IV.
- 1200/01 Innocenz erkennt Otto IV. an
- Neußer Privileg 08.06.1201: Anerkennung der Rekuperationen durch Otto IV.
- 03.07.1201: Kardinalbischf Guido verkündet die Anerkennug Ottos IV. durch Innocenz III.: Innocenz III. verläßt seine bisherige Position und behauptet eine Unterordnung der weltlichen unter die kirchliche Gewalt, zum Reprobationsrecht ausgeweitetes Examinationsrecht (104)
- starke PR-Arbeit Innocenz III. für Otto IV.: Drohung/Lockung für Reichsfürsten, für externe Fürsten dito
- Innocenz III. verrät seine Prinzipien und verbiegt aus politischen Gründen seine Rechtsfindung
- kirchliche Kampfmittel werden gegen Philipp von Schwaben nur in geringem Umfang eingesetzt, kein namentlicher Bann, kein Interdikt
- die Unterstützung Philipp von Schwabens machte Bischöfe nicht automatisch unwählbar, die Entscheidungen von Lüttich und Mainz sind nur bedingt politisch, sondern hauptsächlich juristisch
- 1204 staufischer Marsch nach Rom
- Verteidigung Sizilien schwierig, da Familiarenrat nicht zu entsprechenden Geldausgaben bereit
- 01.11.1201: Eroberung Palermos und Friedrich II. durch Markward
- nach dem Tod Markwards 1202 nähern sich Familiaren Innocenz III. an
- Abwehr des staufischen MArsches auf Rom, da der Papst seine Stellung in Rom, Sizilien und dem Patrimonium stärken konnte
Gerhard Baaken: Der deutsche Thronstreit auf dem IV. Laterankonzil
- Zweck des 4. Lateranums: Wiedergewinnung des Heiligen Landes und die Reform der gesamten Kirche, nicht der deutsche Thronstreit
- weder Otto IV. noch Friedrich II. unter den Eingeladenen
- vor der feierlichen Eröffnung bereits Behandlung politischer Angelegenheiten, wie die englische Frage und wahrscheinlich auch der Thronstreit
- höchst kontroverse Behandlung des Thronstreits auf der zweiten Session
- Befassung des Konzils mit dem Thronstreit durch Otto IV. und Verbündete vorbereitet
- Rückhalt Ottos IV. an der Kurie durch verschiedene Kardinäle und Geldzahlungen seines Onkel Johann Ohnelands
- Friedrich II. schickte wohl auf Anregung des Papstes Nuntien zum 4. Lateranum
- das erste Wort erhält Erzbischof Berard von Palermo als Gesandter Friedrichs II.
- Friedrich II. überträgt alle seine Rechte in Sora (Grafschaft des Bruders des Papstes) der Römischen Kirche
- Verhandlungen zum Thronstreit folgen dem Verfahren des römisch-kanonischen Prozesses
- Argumente gegen Absolution Ottos IV.
- Otto IV. hatte Eide gebrochen, so daß ein Sicherungseid nicht mehr ausreicht
- bisher hatte Otto IV. keinen Schadensersatz geleistet
- Otto IV. hatte Friedrich II. angegriffen und sich dessen Kirchenlehen unrechtmäßig bemächtigt
- Gefangennahme des Bischofs von Münster
- Schädigung des Klosters Quedlinburg
- unrechtmäßige Übertragung der Regalien an Bischof Waldemar als Elekten von Bremen
- Innocenz III. bietet auch der Partei Ottos IV. Gehör
- diese wendet sich nicht nur an den Papst, sondern an das gesamte Konzil
- wenn Otto IV. in öffentlicher Sitzung vomn Bann gelöst wird, hat er die besseren Karten, was den Anspruch auf den Thron betrifft: ältere Kaiserkrönung
- kein Entkräftigung des Eidbruches, Innocenz III. bezeugt das Gegenteil und die Entschädigungsangebote der italienischen Städte werden als unzureichend zurückgewiesen
- Bitte der Bevollmächtigen an den Papst direkt um Vergebung und Lösung vom Banne
- zweite Session schließt ohne Entscheidung, jedoch im Tumult
- dritte Session
- Verwerfung der Lehren Joachim von Fiores und Amalrichs von Bena
- Beschluß zum Kreuzzug
- Bannung der gegen Johann Ohneland revoltierenden Barone
- Bekanntgabe der Lehnsabhängigkeit Englands
- Anerkennung der Wahl Friedrichs II. zum Imperator Romanorum (wohl außerhalb eines förmlichen Beschlusses)
- Friedrich II. rex Sicilie in Romanorum imperatorem electus
- keine Absetzung, Bestätigung der Exkommunikation oder der Absetzung Ottos IV.
- Verfahren insgesamt in der Schwebe gehalten, vermutlich als Druckmittel
Wilhelm Imkamp: Das Kirchenbild Innocenz III.
- Ausbildung Innocenz' III. Rom - Paris (artes liberales, Theologie) - Bologna (ius)
- Summa (173)
- Summa Summarum (327)
plenitudo potestatis (287)
- jede andere kirchliche Gewalt ist räumlich begrenzt
- das päpstliche Eingriffsrecht ist unbegrenzt
- alle kirchliche Jurisdiktionsgewalt hat ihren Ursprung beim Papst
Foreville: Innocent III et la France
- Vater Segni, Mutter Scotti (Stadtrom)
- Transsubstation/De sacro altaris mysterio