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Innocenz III. Excerpte

Helene Tillmann: Innocenz III.

Lothar von Segni

  • am Todestag Coelestins III. zum Papst gewählt, trotz seines jungen Alters (37 Jahre)
  • Studium in Paris, Bekanntschaft mit Stephen Langton aus dieser Zeit
  • in späteren Schriften „seelsorgerliche Einstellung der konservativen Richtung“ (6)
  • Pilgerfahrt nach Canterbury Anfang 1187
  • Studium in Bologna
  • relativ jung Kardinaldiakon geworden

Zur Fülle der Macht berufen

  • keine Beanspruchung der weltlichen Gewalt, wenngleich die Würde der geistlichen/päpstlichen höher als die der weltlichen ist (18ff.)
  • „Lehnsherrschaft“ bei Innocenz III. problematisch, da er im Allgemeinen keine aktive Erweiterung der kirchlichen Lehnsherrschaft betrieb. Ausnahme Sizilien/Sardinien wegen politischer Bedeutung
  • Übergreifen in die weltliche Sphäre nur in Notfällen, falls zum Beispiel kein gemeinsamer Richter vorhanden war
  • Gott, was Gottes ist, dem Kaiser, was des Kaisers ist
  • Verbot die kirchliche Jurisdiktion zu Ungunsten der Laien auszudehnen, “ergänzende päpstliche Rechtsprechung”
  • Einschränkung der Gewalt des Papstes durch das ius divinum: Beispiel Ehe Philipps von Frankreich (27)
  • Lösung von Treueiden nicht als wleltliche Hoheitsakte, sondern als “Umgangsverbot” mit Exkommunizierten
  • Gewissensfreiheit (28)
  • Papst kann jederzeit in den Machtbereich anderer Kirchenoberer eingreifen
  • Kreuzzugssteuern nicht als allgemeine Steuer des Papstes
  • scharfes Vorgehen, falls “plenitudo potestatis” des Papstes in Frage gestellt wurde (Hubert Walter)
  • von griechischer Kirche Unterwerfung gefordert
  • Beschränkung der kirchlichen Allgewalt des Papstes durch sittliche Schranken
  • Summa (37)

Auf dem Stuhle der Gerechtigkeit

  • Innocenz III. führt teilweise Gebühren für Rechtsprechung ein, grundsätzlich bleibt sie aber kostenlos, Finanzierung über Geschenke
  • Recht/Gerechtigkeit nicht käuflich: Mönche von Canterbury, Philipp II. August
  • Konstitutionen zur Rechtspflege: Kanzleiordnung (zur Erschwerung von Unregelmäßigkeiten, Einschränkung der Berufungsrechte (46)
  • keine Anzeichen dafür, daß Innocenz III. besonderen Wert darauf legte, möglichst viele Prozesse an die Kurie zu ziehen
  • keine Wiederaufnahme von rechtskräftig abgeschlossenen Prozessen
  • öffentliche Konsistorien für Urteilsverkündung/Rechtsfindung
  • Stärkung der Stellung der Bischöfe gegen Orden und dergleichen (52)
  • Stärkung der weltlichen Gewalt, Berücksichtigung der königlichen Bedürfnisse bei Besetzung von Bistümern (Sizilien, England)
  • Innocenz III. als Schützer und Wahrer der Interessen der Könige: Verbot Regalien zu veräußern während der Minderjährigkeit des Königs in Ungarn, Johann ohne Land wird nicht gezwungen, sein Bündnis mit Otto IV. zu lösen etc. (55)
  • Summa (60)

Vorkämpfer der kirchlichen Freiheit

  • Trennung von Staat und Kriche, Kampf gegen das “Staatskirchentum”
  • verschiedene englische Angelegenheiten: Séez, Winchester, Canterbury
  • 1207: Wahl Langtons
  • März 1208: Interdikt über England
  • Ende 1209: Bann gegen Johann ohne Land
  • englischer Episkopat trotz Drohungen des Königs auf Seiten des Papstes, selbst der Kanzler ging von der Fahne
  • Beendigung des “Staatskirchentums” in England: 21.11.1214
  • Sizilien: die Kirche im Königreich war weniger auf kirchliche Freiheit bedacht als in England, jedoch war der Papst Regent
  • nach der Mündigkeit Friedrichs II. Auseinandersetzungen mit Innocenz II. um die Rechte des Königs in der Kirche von Sizilien
  • Speyerer Privileg: Verzicht Ottos IV. Appellationen an den Papst zu behindern oder kirchliche Wahlen zu beeinflussen
  • Bestätigung des Speyerer Privilegs in der Goldbulle von Eger
  • Innocenz III. setzt im Römischen Reich durch, daß die Einsetzung von Bischöfen allein Kirchensache ist, zum Beispiel Mainz, Köln (72)
  • 1207 Freigabe der kirchlichen Wahlen in Aragon durch Peter II.
  • 1210 teilweise Freigabe der kirchlichen Wahlen in Polen
  • Auseinandersetzung mit Venedig um die Kirche des Lateinischen Kaiserreiches: Venedig wollte starken Einfluß auf das lateinische Patriarchat ausüben, Innocenz III. drängte den Einfluß durch Nicht-Anerkennung von Wahlen bzw. Ernennung der Gewählten aus eigener Machtvollkommenheit zurück

Gerhard Baaken: Der deutsche Thronstreit auf dem IV. Laterankonzil

  • Zweck des 4. Lateranums: Wiedergewinnung des Heiligen Landes und die Reform der gesamten Kirche, nicht der deutsche Thronstreit
  • weder Otto IV. noch Friedrich II. unter den Eingeladenen
  • vor der feierlichen Eröffnung bereits Behandlung politischer Angelegenheiten, wie die englische Frage und wahrscheinlich auch der Thronstreit
  • höchst kontroverse Behandlung des Thronstreits auf der zweiten Session
  • Befassung des Konzils mit dem Thronstreit durch Otto IV. und Verbündete vorbereitet
  • Rückhalt Ottos IV. an der Kurie durch verschiedene Kardinäle und Geldzahlungen seines Onkel Johann Ohnelands
  • Friedrich II. schickte wohl auf Anregung des Papstes Nuntien zum 4. Lateranum
  • das erste Wort erhält Erzbischof Berard von Palermo als Gesandter Friedrichs II.
  • Friedrich II. überträgt alle seine Rechte in Sora (Grafschaft des Bruders des Papstes) der Römischen Kirche
  • Verhandlungen zum Thronstreit folgen dem Verfahren des römisch-kanonischen Prozesses
  • Argumente gegen Absolution Ottos IV.
    • Otto IV. hatte Eide gebrochen, so daß ein Sicherungseid nicht mehr ausreicht
    • bisher hatte Otto IV. keinen Schadensersatz geleistet
    • Otto IV. hatte Friedrich II. angegriffen und sich dessen Kirchenlehen unrechtmäßig bemächtigt
    • Gefangennahme des Bischofs von Münster
    • Schädigung des Klosters Quedlinburg
    • unrechtmäßige Übertragung der Regalien an Bischof Waldemar als Elekten von Bremen
  • Innocenz III. bietet auch der Partei Ottos IV. Gehör
  • diese wendet sich nicht nur an den Papst, sondern an das gesamte Konzil
  • wenn Otto IV. in öffentlicher Sitzung vomn Bann gelöst wird, hat er die besseren Karten, was den Anspruch auf den Thron betrifft: ältere Kaiserkrönung
  • kein Entkräftigung des Eidbruches, Innocenz III. bezeugt das Gegenteil und die Entschädigungsangebote der italienischen Städte werden als unzureichend zurückgewiesen
  • Bitte der Bevollmächtigen an den Papst direkt um Vergebung und Lösung vom Banne
  • zweite Session schließt ohne Entscheidung, jedoch im Tumult
  • dritte Session
    • Verwerfung der Lehren Joachim von Fiores und Amalrichs von Bena
    • Beschluß zum Kreuzzug
    • Bannung der gegen Johann Ohneland revoltierenden Barone
    • Bekanntgabe der Lehnsabhängigkeit Englands
    • Anerkennung der Wahl Friedrichs II. zum Imperator Romanorum (wohl außerhalb eines förmlichen Beschlusses)
  • Friedrich II. rex Sicilie in Romanorum imperatorem electus
  • keine Absetzung, Bestätigung der Exkommunikation oder der Absetzung Ottos IV.
  • Verfahren insgesamt in der Schwebe gehalten, vermutlich als Druckmittel

Wilhelm Imkamp: Das Kirchenbild Innocenz III.

  • Ausbildung Innocenz' III. Rom - Paris (artes liberales, Theologie) - Bologna (ius)
  • Summa (173)
  • Summa Summarum (327)

plenitudo potestatis (287)

  • jede andere kirchliche Gewalt ist räumlich begrenzt
  • das päpstliche Eingriffsrecht ist unbegrenzt
  • alle kirchliche Jurisdiktionsgewalt hat ihren Ursprung beim Papst

Foreville: Innocent III et la France

  • Vater Segni, Mutter Scotti (Stadtrom)
  • Transsubstation/De sacro altaris mysterio
studium/innocenz3/excerpte.1142376436.txt · Last modified: 2006-03-17 19:28 (external edit)
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