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Innocenz III. Excerpte

Helene Tillmann: Innocenz III.

Lothar von Segni

  • am Todestag Coelestins III. zum Papst gewählt, trotz seines jungen Alters (37 Jahre)
  • Studium in Paris, Bekanntschaft mit Stephen Langton aus dieser Zeit
  • in späteren Schriften „seelsorgerliche Einstellung der konservativen Richtung“ (6)
  • Pilgerfahrt nach Canterbury Anfang 1187
  • Studium in Bologna
  • relativ jung Kardinaldiakon geworden

Zur Fülle der Macht berufen

  • keine Beanspruchung der weltlichen Gewalt, wenngleich die Würde der geistlichen/päpstlichen höher als die der weltlichen ist (18ff.)
  • „Lehnsherrschaft“ bei Innocenz III. problematisch, da er im Allgemeinen keine aktive Erweiterung der kirchlichen Lehnsherrschaft betrieb. Ausnahme Sizilien/Sardinien wegen politischer Bedeutung
  • Übergreifen in die weltliche Sphäre nur in Notfällen, falls zum Beispiel kein gemeinsamer Richter vorhanden war
  • Gott, was Gottes ist, dem Kaiser, was des Kaisers ist
  • Verbot die kirchliche Jurisdiktion zu Ungunsten der Laien auszudehnen, “ergänzende päpstliche Rechtsprechung”
  • Einschränkung der Gewalt des Papstes durch das ius divinum: Beispiel Ehe Philipps von Frankreich (27)
  • Lösung von Treueiden nicht als wleltliche Hoheitsakte, sondern als “Umgangsverbot” mit Exkommunizierten
  • Gewissensfreiheit (28)
  • Papst kann jederzeit in den Machtbereich anderer Kirchenoberer eingreifen
  • Kreuzzugssteuern nicht als allgemeine Steuer des Papstes
  • scharfes Vorgehen, falls “plenitudo potestatis” des Papstes in Frage gestellt wurde (Hubert Walter)
  • von griechischer Kirche Unterwerfung gefordert
  • Beschränkung der kirchlichen Allgewalt des Papstes durch sittliche Schranken
  • Summa (37)

Auf dem Stuhle der Gerechtigkeit

  • Innocenz III. führt teilweise Gebühren für Rechtsprechung ein, grundsätzlich bleibt sie aber kostenlos, Finanzierung über Geschenke
  • Recht/Gerechtigkeit nicht käuflich: Mönche von Canterbury, Philipp II. August
  • Konstitutionen zur Rechtspflege: Kanzleiordnung (zur Erschwerung von Unregelmäßigkeiten, Einschränkung der Berufungsrechte (46)
  • keine Anzeichen dafür, daß Innocenz III. besonderen Wert darauf legte, möglichst viele Prozesse an die Kurie zu ziehen
  • keine Wiederaufnahme von rechtskräftig abgeschlossenen Prozessen
  • öffentliche Konsistorien für Urteilsverkündung/Rechtsfindung
  • Stärkung der Stellung der Bischöfe gegen Orden und dergleichen (52)
  • Stärkung der weltlichen Gewalt, Berücksichtigung der königlichen Bedürfnisse bei Besetzung von Bistümern (Sizilien, England)
  • Innocenz III. als Schützer und Wahrer der Interessen der Könige: Verbot Regalien zu veräußern während der Minderjährigkeit des Königs in Ungarn, Johann ohne Land wird nicht gezwungen, sein Bündnis mit Otto IV. zu lösen etc. (55)
  • Summa (60)

Vorkämpfer der kirchlichen Freiheit

  • Trennung von Staat und Kriche, Kampf gegen das “Staatskirchentum”
  • verschiedene englische Angelegenheiten: Séez, Winchester, Canterbury
  • 1207: Wahl Langtons
  • März 1208: Interdikt über England
  • Ende 1209: Bann gegen Johann ohne Land
  • englischer Episkopat trotz Drohungen des Königs auf Seiten des Papstes, selbst der Kanzler ging von der Fahne
  • Beendigung des “Staatskirchentums” in England: 21.11.1214
  • Sizilien: die Kirche im Königreich war weniger auf kirchliche Freiheit bedacht als in England, jedoch war der Papst Regent
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