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Reformation Excerpte

Reinhard: Reichsreform und Reformation (Gebhardt)

Wirtschaft, Gesellschaft, Verfassung um 1500

§1 Grundlagen und Grundfragen

  • Großfamilie Ausnahme in der Unterschicht, auch dort herrschte aus Platzmangel und dergleichen Klein-/Kernfamilie (4-6 Personen, in der Stadt eher weniger) vor, Großfamilie Phänomen der Oberschicht
  • durch die Reformation verloren Frauen Möglichkeiten zur Selbstverwirklichung
  • ständische Gesellschaft, auch nicht durch die Reformation aufgebrochen

§3 Städtische Welt

Stadt und Land
  • Definition der Stadt über Stadtrecht unzureichend
  • Irsigler: Siedlung relativer Größe mit verdichteter, gegliederter Bebauung, beruflich differenzierter und sozial geschichteter Bevölkerung und mehreren zentralen Funktionen politisch-herrschaftlich-militärischer, wirtschaftlicher und kultisch-kultureller Art für eine bestimmte Region
  • Blaschke: 13 Merkmale, die aber so selten vorkamen
  • Kießling: Stadt zentraler Ort hoher Stufe in der der Hierarchie des jeweiligen zentralörtlichen Systems
  • Stadt meistens auch noch ländlich geprägt
Bürger und Einwohner
  • keine Egalität: Patrizier, Bürger mit Bürgerrecht, Einwohner, Unselbstständige
  • Republik ohne Demokratie
Gewerbe und Handel
  • Ost-West-Achse des Lebensmittelfeschäfts
  • Südost-Nordwest-Achse des Metall-, Textil- und Gewürzgeschäftes

§4 Krisen und Krisenbewältigung

  • Mißernten
  • starke Steiferung der Getreidepreise
  • stärkere Steigerung der Lebensmittelpreise als derjeningen von gewerblichen Erzeugnissen
  • Absinken der Reallöhne
  • Ausbau der Armenfürsorge und Unterstellung unter die obrigkeitliche Aufsicht (sowohl in den reformierten Gebieten, wie auch den katholischen), siehe Reichspolizeiordnungen 1530/1548

Blickle: Reformation im Reich

Kirche und Reformation

Volksfrömmigkeit und Kirchenkritik

  • “un immense appétit du divin”
  • Devotio moderna
    • Vertiefung der inneren, persönlichen Frömmigkeit, Nähe zur Mystik
    • Christusfrömmigkeit aus der Schriftlesung
    • stärkere ungelenkte Bibellektüre im 15. Jahrhundert (14 hochdeutsche, 4 niederdeutsche Übersetzungen der Bibel)
  • Predigt
    • besonderes Interesse der Gläubigen an der Predigt: Unzufriedenheit mit der sakramentalen Kirche oder Bedürfnis nach rationaler, intellektueller Auseinandersetzung mit Religion
    • Prädikantenstellen häufig mit gebildeteren Theologen besetzt
  • Stiftungen
    • Vorreformation: Bürger, Kooperationen oder Bauern als Stifter
    • Stiftungen gab es reichlich, teilweise sogar mehr als davon nutznießende Priester
  • sakramentale Frömmigkeit
    • Elevation der Hostie bereits segensstiftend
    • Ausschluß großer Teile der Bevölkerung von der Messe wegen mangelnder Sprachkenntnisse und räumlichen Gegebenheiten
    • Hostienfrömmigkeit
  • Schmerzensmannfrömmigkeit
    • leidender, nicht triumphierender Christus als Mittelpunkt der Kontemplation/des Gebets
    • Verehrungen des Blutes
  • Marienfrömmigkeit
    • “Rosenkranzfrömmigkeit”
  • Wallfahrtswesen
    • besonderer Ausdruck der Marienfrömmigkeit
    • starkes Ansteigen von Wallfahrten
  • Heiligenverehrung
    • Fürsprache durch die Heiligen
    • Aufkommen der 14 Nothelfer im 15. Jahrhundert
    • Ursulaschifflein: Depositenbank für Gebete
    • Benennung von Kindern nach Heiligen, germanische Namen werden verdrängt
  • bäuerliche Frömmigkeit nicht nur magisch-animistisch, sondern bei Stiftungen auch darauf ausgelegt die Versorgung mit den (dogmatisch heilsnotwendigen) Sakramenten zu gewährleisten
  • Kirchenkritik
    • Kritik am Papsttum: “gravamina deutscher Nation”, Wendung gegen Einflußnahme der Kurie im Reich bei Besetzung von Ämtern und Gebühren für kirchliche Vorgänge zur “Finanzierung des Renaissance-Papsttums”
    • Kritik am Klerus
      • mangelhafte Seelsorge, zweifelhafter moralischer Lebenswandel, geringe theologische Bildung
      • Gründe: Inkorporationen, Pfründenkumulation
      • Hoher Klerus: weitgehend Adlige, für die keine angemessene Beteiligung am Familienerbe möglich war, i.e. nachgeborene Söhne etc.
    • Kritik am geistlichen Gericht: hohe und harte Strafen
    • Kritik an der Theologie: Kritik an der Scholastik, auch wegen Spitzfindigkeiten
    • Kirchenkritik heftig, aber mit weniger theologischer Substanz als im Mittelalter
    • Ablasswesen
      • Mißbrauch als Einnahmequelle
      • Mißverständnis des Ablaßes bei den Gläubigen

Die theologischen Grundpositionen und deren Folgenfür die Ethik und Politik

  • Prozesse, nicht von Anfang an geschlossene Systeme
Martin Luther
  • Luther steht zwar in katholischer Tradition, jedoch sind seine Neuerungen hinreichend groß, daß seine Lehre als etwas neues und anderes wahrgenommen wird
  • eigene Erfahrung: Sündhaftigkeit und Wirkunglosigkeit der kirchlichen Gnadenmittel
  • Abkehr von Wilhelm von Ockham: Mensch besitzt keine natürliche Fähigkeit zur Liebe zu Gott
  • Abkehr von der Werkgerechtigkeit
  • Glaube an Gott ermöglicht, daß der Mensch von Gott gerechtfertigt wird
  • Demut, Demütigung und Gewissensangst als Wege zur Gerechtigkeit
  • Mensch als Objekt an dem Gott wirkt
  • simul iustus et peccator: der Mensch kann nach der Wahrnehmung der Sündhaftigkeit durch Gott gerechtfertigt werden. sola fide, sola gratia
  • das Mittel, um zum Glauben zu kommen ist das Evangelium: sola scriptura, womit die Institution Kirche als Verwalterin der heilsbringenden Sakramente überflüssig wird
  • das Evangelium (als über Christi Leben) erhält bei Luther sakramentale Wirkung
  • eigentlich nur ein Sakrament: Christus. Taufe und Abendmahl eigentlich nur sakramentale Zeichen
  • Auslegung des Evangeliums bisher Sache der Kirche
  • Luther macht Evangelium autonom: sui ipsius interpres
  • Dogma und Kirchenrecht werden damit obsolet: Freiheit
  • (christliche) Freiheit: Wurzel in der Rechtfertigungslehre, Gewissen
  • Freiheit != freier Wille, keine politische Freiheit, wirkte gegen Menschenrechte bei Ulrich Zasius und Erasmus
  • Kirche ist Gemeinschaft Christi mit den Seinen, Gemeinschaft der Gläubigen
  • Priestertum aller Gläubigen, Verkündigung konstitutionell für Kirche
  • Gemeinde als Basis, Wahl des Seelsorgers, Bestimmung der richtigen Lehre
  • Luther und Beruf
    • Ablehnung von Mönchtum/Werkgerechtigkeit
    • “sittliche Qualifizierung des weltlichen Berufslebens” (Max Weber, 56)
    • Weiterentwicklung des Berufs durch Calvinismus
    • Zugleich bei Luther: nur Gottlose streben nach Gewinn
    • Fazit (57)
  • Luther und die Obrigkeit
    • Zwei-Reiche-Lehre: geistliches und weltliches Regiment (auf gleicher Ebene, beide von Gott eingesetzt)
      • geistliches Regiment: wird von Gott in der Kirche durch das Wort ausgeübt
      • weltliches Regiment: um die Welt vor Vernichtung durch die Nicht-Gläubigen zu bewahren, wird durch (die von Gott eingesetzte) Obrigkeit ausgeübt
        • Folge des Sündenfalls
        • Notordnung
        • Obrigkeit = Vater
      • Folge: statische Staatsauffassung
  • Luther und das Haus
    • drei Stände:
      • status ecclesiasticus
      • status politicus
      • status oeconomicus
    • jeder ist in jedem Stand
  • Luther in Bezug auf die Obrigkeit nahe an Paulus: Paulus lebte jedoch nahe der Endzeit
  • Summa 61 ff.
Huldrich Zwingli
  • schmalerer kirchlicher und staatlicher Hintergrund als Luther
  • zunächst wirksamer als Luther
  • Herkunft aus dem Toggenburg (Herrschaft St. Gallen)
  • Nähe zu Erasmus, nationaler und christlicher Humanismus
  • sozialkrisitischer Ansatz aus seinen Erfahrungen als Feldprediger: Verurteilung des Solddienstes
  • Zwingli in der Substanz der Rechtfertigungslehre nahe bei Luther: sola gratia, sola scriptura, sola fide; gleiches Kirchenverständnis
  • Unterschiede zu Luther in der Christologie: assumtio carnis in Jesus, jedoch bei Luther Gott und Mensch gleichwertig, bei Zwingli Gott aktiv und Mensch passiv bei der assumptio carnis
  • Luther erkennt in Evangelium und Gesetz Gegensatz
  • Zwingli: Evangelium und Gesetz vereinigen sich in den Herzen der Gläubigen, was zu einer stärkeren innerweltlichen Relevanz führt. Früh theokratische/staatskirchliche Züge.
  • Obrigkeit
    • gleiche Axiome: der Mensch ist der Obrigkeit Untertan
    • Luther gesteht nur passiven Widerstand in Glaubensfragen zu
    • Zwingli gesteht auch aktiven Widerstand zu, wenn die Gesetze gegen Gottes Gesetz laufen
    • bei Zwingli kommt die Legitimität der Herrschaft in der Konformität derselben mit dem Evangelium zum Ausdruck
    • gegen andere Menschen: Naturgesetz (Bergpredigt) als Gesetz
    • Erbsünde als Begründung falls Obrigkeit nicht den Prinzipien entspricht
    • Naturgesetz erschließt sich nur den Gläubigen
    • positives Recht des Staates muß sich dem Naturgesetz anpassen
    • Volk muß zur Erkenntnis des Naturgesetzes geführt werden - immer nur näherungsweise möglich
    • geregelte Absetzung, falls Obrigkeit nicht eine christliche ist
    • beste Staatsform: Aristokratie/Republik
    • kirchliche und politische Gemeinde konnten ineinander aufgehen
  • Ablehnung der Realpräsenz Christi in Brot und Wein: Christus ist in der Gemeinde anwesend
  • menschliche Gerechtigkeit ist Obrigkeit, daher göttlichem Willen entsprungen
  • bei Zwingli die Gerechtigkeiten/Gesetze nicht strikt in zwei Reiche getrennt, sondern komplementär
  • getrennt durch die Erbsünde, entspringend aus dem göttlichen Willen
  • summa (72)
Thomas Müntzer

Das Spekrum der Reformationstheologie - Zusammenfassung

Gesellschaft und Reformation

Adelige Rezeption der Reformationstheologie

Die Reformation - ein "urban event"?

Grundzüge der spätmittelalterlichen Stadt
Die Reformation in den Städten
Die Systematisierung der Stadtreformation

Evangelium versus Feudalismus

Feudale Ordnung und bäuerliche Gesellschaft
Reformatorische Vorstellungen der Bauern
Die Bedrohung der feudalen Ordnung durch die Revolution von 1525
Revolution und Reformation - vom Zusammenhang der Erscheinungen

Die Marginalisierung reformatorischer Kleingruppen - der Exodus der Täufer aus der Geschichte

Reformation und Gesellschaft - modellhafte Deutungsversuche

Staat und Reformation

Zwischen Worms und Speyer - die territorialstaatliche Verfestigung der Reformation

Reich oder Fürsten
Eidgenossenschaft oder Magistrate

Kappeler Krieg und Schmalkaldischer Krieg

Der Augsburger Reichstag und der Religionsfriede
Kofessionalisierung als politische Verwertung der Reformation - Zusammenfassung

Die Reformation - eine Epochenwende im Reich? Zusammenfassung

studium/reformation/excerpte.1145707875.txt · Last modified: 2006-04-22 14:45 (external edit)
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